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dezentlaut® studio für design & digitale kommunikation
Dorfplatz 7
6274 Aschau im Zillertal
Telefon: +43 664 3535048
E-Mail: mail@dezentlaut.com
Vertretungsberechtigte/r Geschäftsführer/in: Verena Kopp, MA

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

dezentlaut - Verena Kopp, MA

 

Geltung 

dezentlaut schließt Verträge und erbringt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der von dezentlaut erstellten schriftlichen Angebote, sowie der jeweils gültigen Fassung etwaiger in das Angebot einbezogener Beschreibungen von Leistungen (z.B. individuelle Unterlagen oder allgemeine Folder), Preislisten sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Beschreibungen von Leistungen, Preislisten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit diese nicht bloß projektspezifisch sind (z.B. individuelleUnterlagen) für alle Rechtsbeziehungen zwischen dezentlaut und dem Auftraggeber und liegen sohin ab dem ersten Vertragsabschluss automatisch allen weiteren Vertragsabschlüssen zwischen dezentlaut und dem jeweiligen Auftraggeber in der jeweils aktuellsten Fassung zugrunde, auch wenn auf diese Preislisten, Produktbeschreibungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht mehr ausdrücklich Bezug genommen wird.

Umfang der Prüfpflichten von dezentlaut

dezentlaut hat die Leistungen so auszuführen, dass die vondezentlaut erbrachten Leistungen nicht an sich rechtswidrig sind (z.B. Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Werks ohne Zustimmung des Urhebers). dezentlaut trifft jedoch keine Verpflichtung zur rechtlichen Prüfung der durch dezentlaut erstellten Leistungen auf eine etwaige Verletzung von Rechten Dritter oder auf eventuelle Rechtsverletzungen, die durch die vom Auftraggeber geplante Art der Verwendung (z.B. der Verwendung einer Grafik als Logo) entstehen.

 

Umfang der Prüfpflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat die rechtlichen Prüfungen dahingehend, dass die Leistungen von dezentlaut rechtlich alle Anforderungen des Auftraggebers erfüllen, insbesondere in verwaltungs-, straf-, wettbewerbs-, marken-, kennzeichen-, musterschutz-, urheber-, persönlichkeits- und datenschutzrechtlicher Hinsicht selbst vorzunehmen oder durch einen entsprechend ausgebildeten Rechtsexperten vornehmen zu lassen.

Rechte an den Leistungen. 

Grundsätzlich stehen alle Rechte an den vereinbarten Leistungen dezentlaut bzw. den Lizenzgebern von dezentlaut zu. Der Auftraggeber erhält das Recht, die Leistungen nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgeltes im mit dezentlaut vereinbarten bzw. von den Lizenzgebern vordefinierten Umfang zu nutzen.

Für den Fall, dass der Lizenz Umfang nicht vereinbart wurde umfasst dieser die nicht exklusive, kein Recht zur Sublizenzierung oder Weitergabe an Dritte (bzw. verbundene Unternehmen) beinhaltende Nutzung zum eigenen Gebrauch im Unternehmen des Auftraggebers, wobei das Recht zur Bearbeitung auf das gesetzlich unverzichtbare Minimum eingeschränkt ist. Der Auftraggeber ist in Kenntnis, dass die Leistungen von dezentlaut oft auf Werken oder Leistungen Dritter mit unterschiedlichsten Lizenzbedingungen aufbauen. Der Auftraggeber hat diese Lizenzbedingungen von Leistungen oder Werken Dritter, welche Bestandteil der Leistungen oder Werke von dezentlaut sind, einzuhalten.

 

Recht auf das Endprodukt. 

Der Auftraggeber hat nur ein Recht auf die Nutzung der Leistung in der vereinbarten Form als Endprodukt, nicht jedoch auf den Erhalt der zur Erstellung der Leistungen notwendigen Grundlagen, Arbeitsbehelfe, Zwischenergebnisse etc. Soweit dies nicht vereinbart wurde, hat dezentlaut auch keine Verpflichtung, diese Grundlagen, Arbeitsbehelfe, Zwischenergebnisse usw. nach Abschluss der Arbeiten aufzubewahren.

Zahlung.

Fälligkeit Die Rechnungen von dezentlaut sind ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig. Bei Projekten mit 100%iger Vorauszahlung erfolgt die Leistungserbringung grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung. Wird mit dem Auftraggeber eine Anzahlung vereinbart, erfolgt die Leistungserbringung nach einer Anzahlung von 50%. Die restlichen 50% werden nach der Leistungserbringung fällig. Bei einer Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Auftraggeber werden 3 Raten vereinbart. Die Leistungserbringung erfolgt nach Bezahlung der ersten Rate. Die zweite Rate ist nach einem Monat und die dritte Rate nach zwei Monaten vom Auftraggeber zu bezahlen.

 

Zahlbarkeit. 

Die Rechnungen von dezentlaut sind binnen 14 Tagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen.

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